Der Dragoneranger ist eine rund 15 Hektar große Ackerfläche in der nördlichen Leineaue zwischen Göttingen-Weende und Bovenden.
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und weist mit 96 Bodenpunkten eine sehr hohe Bodenqualität auf.
Zugleich fungiert sie als Kaltluftentstehungsgebiet mit Leitbahnfunktion in Richtung Göttinger Innenstadt und grenzt an einen renaturierten Abschnitt der Leine, der als Naherholungsraum genutzt wird.
Im Jahr 2020 wurden Planungen bekannt, auf Teilen der Fläche ein Betonmischwerk und größere Logistikhallen anzusiedeln. In dieser Situation gründete sich die Bürgerinitiative Dragoneranger, um die klimaökologische Bedeutung der Leineaue zu verdeutlichen und die Versiegelung kritisch zu hinterfragen. Die damals diskutierten Vorhaben wurden nicht realisiert. Das Thema wurde ohne einen Ratsbeschluss auf Eis gelegt.
Aktuell wird der Dragoneranger erneut in der kommunalpolitischen Debatte aufgegriffen.
OB-Kandidat Ehsan Kangarani (CDU) hat im Stadtradio Göttingen und im GT angekündigt, ein „grünes Gewerbegebiet am Rande des Dragonenangers“ entwickeln zu wollen.
Für die Bürgerinitiative stellen sich dazu unter anderem folgende Fragen:
- Welche konkreten Flächen sind mit dem „Randbereich“ gemeint?
- Welche Bauformen, Höhenentwicklungen, Emissionen und welches Verkehrsaufkommen sind vorgesehen bzw. ausgeschlossen?
- Welche zusätzliche Versiegelung wäre damit verbunden?
- Wie soll unter diesen Rahmenbedingungen die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftleitbahn gesichert werden?
- Wie hoch sind die Erschließungskosten für die Stadt und mit welchen Steuereinnahmen ist zu rechnen?
Die Bürgerinitiative Dragoneranger setzt sich dafür ein, dass diese Fragen transparent beantwortet werden und die klimaökologischen Funktionen der Fläche in allen weiteren Planungen verbindlich berücksichtigt werden.
Wesentliche Fakten zum Dragoneranger:
- 96 Bodenpunkte: hochwertiges Ackerland in der Leineaue
- Kaltluftentstehungsgebiet mit Leitbahnfunktion
- Nutzung als Naherholungsraum für Weende, Bovenden und den Göttinger Norden (“Tor zur Naherholung an der Leine”)
Die BI hält an ihrer seit 2020 vertretenen Position fest, dass der Dragoneranger als unversiegelte Acker- und Freifläche erhalten bleiben soll und wird die weitere Diskussion sachlich-kritisch begleiten.
