Am 25.4.2017 tagte der Umweltausschuss und beschloss die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für die Stadt Göttingen vom 14. Februar 2000. Damit wurde dem Dragoneranger der Schutzstatus entzogen, was letztlich die Flächennutzung als Industrie- und Gewerbegebiet ermöglichte.
Die Stadt argumentierte damals – gegen die Bedenken des BUND – dass es “die Fläche mit den größten Abständen zu vorhandenen Wohngebieten [sei] und sich insbesondere für Gewerbebetriebe mit hoher Lärmemission [eigne]“. Zeitgleich wurde auf dem ehemaligen Huhtamaki-Gelände (eine Industriebrache!) mit dem Bau des neuen Wohnquartiers „Am Klosterpark“ begonnen. Es liegt nur wenige Hundert Meter vom geplanten Industriegebiet entfernt und soll Platz für ca. 1000 Menschen schaffen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt will explizit die “Einwohnerinnen und Einwohner vor hohen Lärmbelastungen schützen und eine Zunahme des Lärms vermeiden”.
Ein Lärmgutachten, das im Kontext der Bebauung des ehemaligen Huhtamaki-Geländes erstellt wurde, stellte bereits 2017 Lärmemissionen auf gesundheitsschädlichem Niveau für die Anwohner*innen der Färberstraße und dem westlichen Ende der Friedrich-Ebert-Straße fest (insbesondere durch die nahegelegene Bahntrasse und die B3).
Auf Grund dieser schon bestehenden Lärmbelastung müssen die außen, also am westlichen Rand, liegenden Wohngebäude des neuen Wohnquartiers „Am Klosterpark“ mit speziellen Schallschutzfenstern und verglasten Loggien ausgestattet werden. Doch was ist mit den Bewohnern der älteren Bestandsbauten?
Ein Industriegebiet am Dragoneranger würde zusätzliche Lärmbelästigung – inbesondere für die die Anwohner*innen der Färberstraße und dem westlichen Ende der Friedrich-Ebert-Straße – auch durch (nachts fahrende) LKW bedeuten.
Zudem begünstigen die vorherrschenden Westwinde zusätzlich den Transport von Lärm und Staub ins das nahegelegene Wohngebiet, aber auch nach Weende-Ost und Weende-Nord.